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http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=4...rt=0&msRange=40
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=4...rt=0&msRange=40
Ein Bekannter von mir hat als Verbraucher bei 2 Unternehmern, die auf ebay gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen, Artikel bestellt und diese Bestellungen dann gemäß §355 BGB wiederrufen auch um an die Anschrift der Unternehmen zu gelangen, die ebay nicht rausrückt obwohl die ebay-AGB eine entsprechende Informationspflicht vorsehen.
Nun wird der Besteller von ebay ausgeschlossen, weil er von beiden verbraucherfeindlichen Unternehmen schlecht bewertet wurde.
Die Verbraucherfeinde dürfen aber fröhlich weitermachen.
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On Thu, 01 Apr 2004 04:02:06 -0800, eBay.de TnS wrote:
>Schreiben Sie bitte die Handelspartner an, denen gegenueber noch
>Verpflichtungen bestehen bzw. von denen Sie negativ bewertet wurden und
>versuchen Sie eine Einigung zu erzielen.
Will ich erstens garnicht und zweitens habe ich mich ebay-AGB und gesetzlich korrekt verhalten.
>Sie haben sicherlich Verstaendnis dafuer, dass Ihre Angaben fuer uns
>nicht nachvollziehbar sind.
Habe ich garnicht.
>eBay ist zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen
>Bestimmungen verpflichtet.
Ich bin auch zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet.
Und eben gerade drum habe ich den Account eingerichtet, weil ebay die Daten von Verbraucherfeinden und Wettbewerbsstörern nicht herausrückt.
>Bitte haben Sie dafuer Verstaendnis, dass wir deshalb Daten unserer
>Mitglieder leider nur im Rahmen der ueber die Plattform von eBay
>abgewickelten Auktionen weitergeben koennen.
Und eben gerade drum habe ich den Account eingerichtet, weil ebay die Daten von Verbraucherfeinden und Wettbewerbsstörern nicht herausrückt, weil ebay dann automatisch die Daten herausrückt!!!!!
DANN rückt ebay die Daten herraus ohne das ich ebay als Mitstörer auf Herausgabe der Daten verklagen muß.
Ich muß dann weder ebay noch den Wettbewerbsstörer oder Verbraucherfeind verklagen!!!
Ihr könnt die Daten nicht herausrücken!!! Merkt ihr das denn selbst nicht?
Also muß ich etwas machen um an die Daten zu gelangen ohne das ich ebay als Wettbewerbsstörer und Verbraucherfeind verklagen muß.
>Wenn ein dementsprechender Auskunftsanspruch besteht, kann auch eine
>Mitteilung an Dritte erfolgen. So ist auf Anfrage von staatlichen
>Ermittlungsbehoerden eBay dazu verpflichtet, die Bestandsdaten von
>Nutzern mitzuteilen, wenn diese Nutzer strafrechtlich relevante Normen
>verletzt haben.
Auch im Falle der Wettbewerbsverletzung besteht ein Auskunftsanspruch außerdem verstoßen beide Verbraucherfeinde gegen die ebay-AGB §8 Nr. 2 und Nr. 4.
Aufgrund von ebay-AGB §8 Nr. 2 haben diese sich selbst damit einverstanden erklärt auf ebay die Verbraucherinformationspflichten zu erfüllen zu denen auch die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift gehört.
>Nur in besonderen Faellen (z. B. Irrtum) kann entsprechend den allgemein
>gueltigen zivilrechtlichen Vorschriften die Wirksamkeit dieses
>Kaufvertrages angegriffen werden.
Nein, das geht auch im Rahmen des Widerrufs- oder Rückgaberechts gemäß §355 BGB.
>Wir duerfen keine individuellen Rechtsberatungen durchfuehren, da die
>gesetzlichen Bestimmungen dieses nicht gestatten. Dazu muessten Sie sich
>gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt oder auch an eine
>Rechtsberatungsstelle wenden.
Das ist vielmehr umgekehrt zu sehen.
Und nach den bisherigen Belehrungen, die ich vorstehend erhalten habe sicherlich auch besser.
>Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis.
Ich habe kein Verständnis für Verbraucherfeinde und Wettbewerbsstörer und Mitstörer wie ebay.
>Wenn Sie sich mit Ihrem Handelspartner auf eine Loeschung der negativen
>Bewertung verstaendigt haben, setzen Sie sich bitte noch einmal mit uns
>in Verbindung. Unter Umstaenden koennen dann die negativen Bewertungen
>geloescht werden.
Es ist mir egal ob die negativen Bewertungen gelöscht werden, denn ich will nur meinen Account weiterbenutzen dürfen.
>Um eine zuegige Bearbeitung zu gewaehrleisten, sollten Sie unbedingt die
>Artikelnummer und Ihren Mitgliedsnamen nennen.
Ich sage jetzt meinem Kumpel, dem Betriebsschliesser1 bescheid...
>Mit freundlichen Gruessen
>
>Rudolf Gast
>eBay - Sicherheit
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Kann ich auch hier erklären. Das sind die Pflichten für Unternehmer auf ebay:
RECHTE & PFLICHTEN von Verkäufern, IMPRESSUM, WIDERRUF, GEWÄHRLEISTUNG:
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=3...ange=11&start=0
Die verbraucherrechtliche Seite:
Wie oben stehend hat ein Bekannter von mir als Verbraucher bei beiden Unternehmen mit "sofort kaufen" gekauft und von seinem Widerrufsrecht gemäß §355 BGB gebrauch gemacht.
Dann wollten beide Unternehmer Gebührenrückerstattung und mein Bekannter ist aufgrunddessen, daß er die beiden Transaktionen nicht abschließt von ebay ausgeschlossen worden. Außerdem hat er von beiden eine negative Bewertung erhalten.
Tatsächlich hat der das nur für mich gemacht, damit ich an die Anschrift der beiden Konkurenten gelange, die ebay nicht rausrückt. Die Unternehmer sind aber gesetzlich und gemäß ebay-AGB dazu verpflichtet diese anzugeben.
Selbst wenn beide Unternehmen wüßten, daß hinter den Widerrufen ein Konkurent steckt, dann hätte ich dennoch sogar ein Recht auf einen solchen Probekauf um an die Anschrift zu gelangen. Dh. ich brauchte die Transaktion, selbst dann nicht abschliessen, wenn ich als Unternehmer dort bestellt hätte.
Tests: Ein für die Feststellungs vertrags- oder wettbewerbswidrigen Verhaltens geeignetes und beliebtes Mittel ist der Einsatz von Testpersonen BGH GR 65, 607/609 ua.
Anders kann sich der Verletzte meist nicht helfen... Daß sie heimlich vorgehen, macht ihr Verhalten nicht unzulässig; sonst wäre der Testkauf von vornherein ein Schlag ins Wasser.
Legetimen Kontrollmaßnahmen kann sich ein Wettbewerber, der seine Geschäftsräume dem allgemeinen Verkehr eröffnet hat, weder durch Berufung auf sein Hausrecht noch auf eine vertragliche Unterlassungspflicht entziehen.BGH GR 81, 827/828.
Baumbach/Hefermehl §1 UWG Rn. 246 ff.
Man sieht leicht, daß es analog auf ebay ebenfalls anwendbar ist. Auch aus dem Gesichtspunkt wäre mir keinerlei Vorwurf zu machen, selbst dann wenn man weiß das der Verbraucher nur aus den Gründen bestellt hat.
Das wußte ja aber niemand.
Somit ist ein Verbraucher ausgeschlossen worden, weil er von seinen Verbraucherschutzrechten gebrauch gemacht hat (Inwieweit der "Verbraucherschutz" tatsächlich Verbraucherschutz ist muß man aber erstmal dahingestellt lassen, denn es ist Gesetz und das Recht steht im zu und darf durch absolut garnichts eingschränkt werden §312f BGB).
Nun behaupten manche ich wäre mein Bekannter mit mir in einer Person.
Aber dann wäre es ja geradezu fatal, denn dann wäre ich jetzt komplett vom ebay Handel ausgeschlossen obwohl ich mich gesetzlich korrekt verhalte und gemäß den ebay-AGB ebenfalls. Aber die beiden Wettbewerber, die gegen die Gesetze verstoßen dürfen weitermachen.
Dann wäre ebay eine Plattform auf der man wettbewerbswidrig tätig sein darf und gegen ebay-AGB verstoßen darf und diesbezüglich durch ebay geschützt wird und derjenige Unternehmer, der sich gesetzestreu und ebay-AGB getreu verhält wird ausgeschlossen.
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Warum wollte ich die Anschrift haben:
Das einzige Problem für mich sind die Widerrufe, die mich viel Geld kosten. Wobei die Widerrufsquote auf ebay etwas geringer ist, wie in meinem Internet-Shop.
Ich bin in einem sehr sehr preisaggressiven Markt tätig.
Angstschweiß beim Discounter
Rücksenderecht für Versandartikel ist nun Gesetz
"Quelle, die an Spitzentagen 300 000 Sendungen täglich mit weit über einer Million Artikeln versenden, plant von vornherein die Rücklaufquote von durchschnittlich 20 Prozent ein."
"Den Discountern liegen die entstehenden Kosten auf dem Magen. Sie kalkulieren so knapp, dass sie wirklich sicher nur an der exorbitant hohen `Versandkostenpauschale´ verdienen. Die müssen sie jetzt deutlich in ihren Offerten hervorheben. Dazu kommen die starken Schwankungen der Tagespreise - die Ware muss schnellstmöglich auf Nimmerwiedersehen raus, ehe die Preise purzeln. Was jetzt, wenn der Kunde zum Beispiel eine Woche nach Anlieferung feststellt, dass der Preis für Speicherbausteine gefallen ist, die Ware zurücksendet und der Händler nicht nur die Versandkosten tragen muss, sondern obendrein die inzwischen zu teuren Bausteine wieder im Regal stapelt? Hatte ein Kunde früher telefonisch - meist nicht beweisbar - geordert und wurde ihm Unerwartetes geliefert, blieb er auf der Lieferung sitzen. Jetzt gibt es ein Rückgaberecht ohne Wenn und Aber. "
"Preisaggressive Händler hingegen würden eher in Schwierigkeiten geraten. Sie müssten endlich einsehen, dass Service nun einmal Geld kostet. "
ct magazin für computertechnik 14/2000 Seite 48
Versandet
Widerruf und Reklamation im Fernabsatz - wer die Kosten trägt
"Prinzipiell hat der Käufer bei Online-Bestellungen jede Menge Rechte. So darf er innerhalb von zwei Wochen die Ware kommentarlos zurückschicken und muss vom Händler den Kaufpreis komplett erstattet bekommen. Doch so mancher Verkäufer ziert sich, die oftmals erheblichen Versandkosten für Hin- und Rücktransport zu übernehmen."
ct magazin für computertechnik 20/2001 Seite 104
Komplett alle Mitbewerber, die ich auf Unterlassung in Anspruch genommen habe, hatten Null Widerrufe, sobald aber die Vorschriften korrekt erfüllt werden, dann haben auch die Widerrufe, wenn Anfangs auch viel weniger als ich, weil man es bei mir gewohnt ist. Und meiner Erfahrung nach hat derjenige, der die Vorschriften nicht richtig erfüllt so gut wie keine Widerrufe:
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.2001, 6 W 37/01, Pflichtangaben beim Fernabsatz
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010135.htm
Etwa 25% meiner Mitbewerber gaben sofot auf, nachdem diese die Vorschriften erfüllen mußten. 25% etwa innerhalb von 6 Monaten danach. Man sieht also, daß es ein erheblicher Wirtschaftsfaktor ist.
Obige im Ausgangsposting genannte Unternehmer haben letztlich vorletzte Woche eine Abmahnung erhalten und einer hat letzte Woche die Unterlassungserklärung abgegeben. Der andere wird verklagt.
Unterlassungserklärung und ein Entwurf der Klage (bis jetzt ca. 10 Siten mit Rechtshinweisen) liegen ebay seit Ende letzter Woche als Brief vor. Seitdem weiß ebay auch erst, daß der Verbraucher ein Unternehmer ist, der die Anschrift haben wollte.
Ein entsprechender Unterlassunganspruch gegen Unternehmen, die sich nicht an die Verbraucherschutzvorschriften halten steht mir zu:
OLG Frankfurt MMR 2001, 529
OLG Hamburg Urteil vom 27.03.2003 - 5 U 113/02 - WRP 2003, 1011
OLG Karlsruhe Urteil vom 27.03.2002, 6 U 200/01
OLG Oldenburg Beschluß vom 23.10.2003 - 1 W 77/03 -
LG Berlin Beschluß vom 29.08.2000 - Az: 97 O 138/00
LG Bielefeld Beschluß vom 10.11.2003 - 11 O 112/03 -
LG Bielefeld Beschluß vom 13.08.2003 - 21 S 143/03 -
LG Bielefeld Beschluß vom 13.11.2001 - 8 O 553/01 -
LG Bückeburg Beschluß vom 13.08.2003 - 2 O 225/03 -
LG Duisburg Urteil vom 01.02.2001 - Az: 41 O 169/00
LG Hagen Beschluß vom 15.01.2001 - AZ 22 O 6/01 -
LG Hamburg Beschluß vom 02.05.2001, AZ 315 O 268/01
LG Hamburg Urteil vom 21.12.2000, AZ 310 O 425/00
LG Hannover Beschluß vom 03.11.2003 - 22 O 182/03 -
LG Hannover Beschluß vom 20.11.2003 - 25 O 186/03 -
LG Itzehoe 19.01.2001, 7 O 25/01
LG München I, Urteil vom 23.07.2003, 1 HK O 1755/03
LG München II, CR 3001, S. 788
LG München II, Beschluß vom 08.11.2000, AZ 2 HKO 6494/00
LG Osnabrück Beschluß vom 06.10.2003 - 18 O 488/03 -
LG Osnabrück Beschluß vom 24.09.2003 - 18 O 488/03 -
Bei 2 LG und einer OLG Entscheidung war ich Kläger. Aber man sieht, das fleißig auf Unterlassung verklagt wird und sicherlich noch um einiges mehr abgemahnt wird.
Alleine bei der Wetttbewerbszentrale gehen wohl mehr als 10 ebay-Abmahnungen am Tag raus.
Das ganze Verfahren kostet ab ca. 150 EUR bis zu etwa 12000 EUR je nachdem wann man klein beigibt.
Hier auf ebay können sich aber wohl einige nicht mit einem fairen Wettbewerb abfinden.
Und weil das übel ist und bis zu 12000 EUR kostet und eine ganze Person und Existens vernichten kann, poste ich hier auf ebay im Forum etwa 40 Std. im Monat rum um Unternehmer auch auf Ihre Verbraucherwidrigen Internetseiten hinzuweisen. Im Extremfall kann es das ganze Leben kosten mit der Justiz Kontakt gehabt zu haben
http://www.richterdatenbank.de und im Gegensatz zu 189 EUR bis 12000 EUR oder noch schlimmeres in der Justiz ist mein Name Betriebsschliesser1 doch garnichts an Drohung von dem was einem bevorstehen kann.
Die gute Frau unten wird heute Nacht wahrscheinlich kein Auge zumachen. Aber besser wie 189 EUR oder 350 EUR bezahlen und dann noch evtl. Steuernachzahlungen und dadurch zusätzlich Bestrafung und zusätzlich Gewerbeordnungswidrigkeit.
Weil irgendwann kommt das! Und das kommt nicht, weil ich sie darauf hinweise, sondern weil es früher oder später kommen wird und ebay und niemand sagt es ihr, sondern sogar noch im Gegenteil. Daher ist besser, wenn Sie ihre Tätigkeit sofort einstellt. Scheinbar wissen die alle garnicht was die tun und wie teuer das alles ist.
Betrug-Was tun? Private Gewährleistung?
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=
Den Link habe ich gekürtzt, damit da nicht noch jemand noch mehr Ärger macht, dann wird die ja garnicht mehr froh im Leben...