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Dieses Thema hat 3 Antworten
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Nachtschläfer ( Gast )
Beiträge:

05.04.2004 01:40
Ausschluß wegen Inanspruchnahme von Verbraucherschutzvorschriften. Antworten
Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.

http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=4...rt=0&msRange=40
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=4...rt=0&msRange=40

Ein Bekannter von mir hat als Verbraucher bei 2 Unternehmern, die auf ebay gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen, Artikel bestellt und diese Bestellungen dann gemäß §355 BGB wiederrufen auch um an die Anschrift der Unternehmen zu gelangen, die ebay nicht rausrückt obwohl die ebay-AGB eine entsprechende Informationspflicht vorsehen.

Nun wird der Besteller von ebay ausgeschlossen, weil er von beiden verbraucherfeindlichen Unternehmen schlecht bewertet wurde.
Die Verbraucherfeinde dürfen aber fröhlich weitermachen.

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On Thu, 01 Apr 2004 04:02:06 -0800, eBay.de TnS wrote:

>Schreiben Sie bitte die Handelspartner an, denen gegenueber noch
>Verpflichtungen bestehen bzw. von denen Sie negativ bewertet wurden und
>versuchen Sie eine Einigung zu erzielen.

Will ich erstens garnicht und zweitens habe ich mich ebay-AGB und gesetzlich korrekt verhalten.

>Sie haben sicherlich Verstaendnis dafuer, dass Ihre Angaben fuer uns
>nicht nachvollziehbar sind.

Habe ich garnicht.

>eBay ist zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen
>Bestimmungen verpflichtet.

Ich bin auch zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet.
Und eben gerade drum habe ich den Account eingerichtet, weil ebay die Daten von Verbraucherfeinden und Wettbewerbsstörern nicht herausrückt.

>Bitte haben Sie dafuer Verstaendnis, dass wir deshalb Daten unserer
>Mitglieder leider nur im Rahmen der ueber die Plattform von eBay
>abgewickelten Auktionen weitergeben koennen.

Und eben gerade drum habe ich den Account eingerichtet, weil ebay die Daten von Verbraucherfeinden und Wettbewerbsstörern nicht herausrückt, weil ebay dann automatisch die Daten herausrückt!!!!!
DANN rückt ebay die Daten herraus ohne das ich ebay als Mitstörer auf Herausgabe der Daten verklagen muß.
Ich muß dann weder ebay noch den Wettbewerbsstörer oder Verbraucherfeind verklagen!!!
Ihr könnt die Daten nicht herausrücken!!! Merkt ihr das denn selbst nicht?
Also muß ich etwas machen um an die Daten zu gelangen ohne das ich ebay als Wettbewerbsstörer und Verbraucherfeind verklagen muß.

>Wenn ein dementsprechender Auskunftsanspruch besteht, kann auch eine
>Mitteilung an Dritte erfolgen. So ist auf Anfrage von staatlichen
>Ermittlungsbehoerden eBay dazu verpflichtet, die Bestandsdaten von
>Nutzern mitzuteilen, wenn diese Nutzer strafrechtlich relevante Normen
>verletzt haben.

Auch im Falle der Wettbewerbsverletzung besteht ein Auskunftsanspruch außerdem verstoßen beide Verbraucherfeinde gegen die ebay-AGB §8 Nr. 2 und Nr. 4.
Aufgrund von ebay-AGB §8 Nr. 2 haben diese sich selbst damit einverstanden erklärt auf ebay die Verbraucherinformationspflichten zu erfüllen zu denen auch die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift gehört.

>Nur in besonderen Faellen (z. B. Irrtum) kann entsprechend den allgemein
>gueltigen zivilrechtlichen Vorschriften die Wirksamkeit dieses
>Kaufvertrages angegriffen werden.

Nein, das geht auch im Rahmen des Widerrufs- oder Rückgaberechts gemäß §355 BGB.

>Wir duerfen keine individuellen Rechtsberatungen durchfuehren, da die
>gesetzlichen Bestimmungen dieses nicht gestatten. Dazu muessten Sie sich
>gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt oder auch an eine
>Rechtsberatungsstelle wenden.

Das ist vielmehr umgekehrt zu sehen.
Und nach den bisherigen Belehrungen, die ich vorstehend erhalten habe sicherlich auch besser.

>Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis.

Ich habe kein Verständnis für Verbraucherfeinde und Wettbewerbsstörer und Mitstörer wie ebay.

>Wenn Sie sich mit Ihrem Handelspartner auf eine Loeschung der negativen
>Bewertung verstaendigt haben, setzen Sie sich bitte noch einmal mit uns
>in Verbindung. Unter Umstaenden koennen dann die negativen Bewertungen
>geloescht werden.

Es ist mir egal ob die negativen Bewertungen gelöscht werden, denn ich will nur meinen Account weiterbenutzen dürfen.


>Um eine zuegige Bearbeitung zu gewaehrleisten, sollten Sie unbedingt die
>Artikelnummer und Ihren Mitgliedsnamen nennen.

Ich sage jetzt meinem Kumpel, dem Betriebsschliesser1 bescheid...

>Mit freundlichen Gruessen
>
>Rudolf Gast
>eBay - Sicherheit


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Kann ich auch hier erklären. Das sind die Pflichten für Unternehmer auf ebay:

RECHTE & PFLICHTEN von Verkäufern, IMPRESSUM, WIDERRUF, GEWÄHRLEISTUNG:
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=3...ange=11&start=0

Die verbraucherrechtliche Seite:
Wie oben stehend hat ein Bekannter von mir als Verbraucher bei beiden Unternehmen mit "sofort kaufen" gekauft und von seinem Widerrufsrecht gemäß §355 BGB gebrauch gemacht.
Dann wollten beide Unternehmer Gebührenrückerstattung und mein Bekannter ist aufgrunddessen, daß er die beiden Transaktionen nicht abschließt von ebay ausgeschlossen worden. Außerdem hat er von beiden eine negative Bewertung erhalten.

Tatsächlich hat der das nur für mich gemacht, damit ich an die Anschrift der beiden Konkurenten gelange, die ebay nicht rausrückt. Die Unternehmer sind aber gesetzlich und gemäß ebay-AGB dazu verpflichtet diese anzugeben.
Selbst wenn beide Unternehmen wüßten, daß hinter den Widerrufen ein Konkurent steckt, dann hätte ich dennoch sogar ein Recht auf einen solchen Probekauf um an die Anschrift zu gelangen. Dh. ich brauchte die Transaktion, selbst dann nicht abschliessen, wenn ich als Unternehmer dort bestellt hätte.

Tests: Ein für die Feststellungs vertrags- oder wettbewerbswidrigen Verhaltens geeignetes und beliebtes Mittel ist der Einsatz von Testpersonen BGH GR 65, 607/609 ua.
Anders kann sich der Verletzte meist nicht helfen... Daß sie heimlich vorgehen, macht ihr Verhalten nicht unzulässig; sonst wäre der Testkauf von vornherein ein Schlag ins Wasser.
Legetimen Kontrollmaßnahmen kann sich ein Wettbewerber, der seine Geschäftsräume dem allgemeinen Verkehr eröffnet hat, weder durch Berufung auf sein Hausrecht noch auf eine vertragliche Unterlassungspflicht entziehen.BGH GR 81, 827/828.
Baumbach/Hefermehl §1 UWG Rn. 246 ff.

Man sieht leicht, daß es analog auf ebay ebenfalls anwendbar ist. Auch aus dem Gesichtspunkt wäre mir keinerlei Vorwurf zu machen, selbst dann wenn man weiß das der Verbraucher nur aus den Gründen bestellt hat.

Das wußte ja aber niemand.
Somit ist ein Verbraucher ausgeschlossen worden, weil er von seinen Verbraucherschutzrechten gebrauch gemacht hat (Inwieweit der "Verbraucherschutz" tatsächlich Verbraucherschutz ist muß man aber erstmal dahingestellt lassen, denn es ist Gesetz und das Recht steht im zu und darf durch absolut garnichts eingschränkt werden §312f BGB).

Nun behaupten manche ich wäre mein Bekannter mit mir in einer Person.
Aber dann wäre es ja geradezu fatal, denn dann wäre ich jetzt komplett vom ebay Handel ausgeschlossen obwohl ich mich gesetzlich korrekt verhalte und gemäß den ebay-AGB ebenfalls. Aber die beiden Wettbewerber, die gegen die Gesetze verstoßen dürfen weitermachen.

Dann wäre ebay eine Plattform auf der man wettbewerbswidrig tätig sein darf und gegen ebay-AGB verstoßen darf und diesbezüglich durch ebay geschützt wird und derjenige Unternehmer, der sich gesetzestreu und ebay-AGB getreu verhält wird ausgeschlossen.

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Warum wollte ich die Anschrift haben:

Das einzige Problem für mich sind die Widerrufe, die mich viel Geld kosten. Wobei die Widerrufsquote auf ebay etwas geringer ist, wie in meinem Internet-Shop.
Ich bin in einem sehr sehr preisaggressiven Markt tätig.

Angstschweiß beim Discounter
Rücksenderecht für Versandartikel ist nun Gesetz
"Quelle, die an Spitzentagen 300 000 Sendungen täglich mit weit über einer Million Artikeln versenden, plant von vornherein die Rücklaufquote von durchschnittlich 20 Prozent ein."
"Den Discountern liegen die entstehenden Kosten auf dem Magen. Sie kalkulieren so knapp, dass sie wirklich sicher nur an der exorbitant hohen `Versandkostenpauschale´ verdienen. Die müssen sie jetzt deutlich in ihren Offerten hervorheben. Dazu kommen die starken Schwankungen der Tagespreise - die Ware muss schnellstmöglich auf Nimmerwiedersehen raus, ehe die Preise purzeln. Was jetzt, wenn der Kunde zum Beispiel eine Woche nach Anlieferung feststellt, dass der Preis für Speicherbausteine gefallen ist, die Ware zurücksendet und der Händler nicht nur die Versandkosten tragen muss, sondern obendrein die inzwischen zu teuren Bausteine wieder im Regal stapelt? Hatte ein Kunde früher telefonisch - meist nicht beweisbar - geordert und wurde ihm Unerwartetes geliefert, blieb er auf der Lieferung sitzen. Jetzt gibt es ein Rückgaberecht ohne Wenn und Aber. "
"Preisaggressive Händler hingegen würden eher in Schwierigkeiten geraten. Sie müssten endlich einsehen, dass Service nun einmal Geld kostet. "
ct magazin für computertechnik 14/2000 Seite 48

Versandet
Widerruf und Reklamation im Fernabsatz - wer die Kosten trägt
"Prinzipiell hat der Käufer bei Online-Bestellungen jede Menge Rechte. So darf er innerhalb von zwei Wochen die Ware kommentarlos zurückschicken und muss vom Händler den Kaufpreis komplett erstattet bekommen. Doch so mancher Verkäufer ziert sich, die oftmals erheblichen Versandkosten für Hin- und Rücktransport zu übernehmen."
ct magazin für computertechnik 20/2001 Seite 104

Komplett alle Mitbewerber, die ich auf Unterlassung in Anspruch genommen habe, hatten Null Widerrufe, sobald aber die Vorschriften korrekt erfüllt werden, dann haben auch die Widerrufe, wenn Anfangs auch viel weniger als ich, weil man es bei mir gewohnt ist. Und meiner Erfahrung nach hat derjenige, der die Vorschriften nicht richtig erfüllt so gut wie keine Widerrufe:

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.2001, 6 W 37/01, Pflichtangaben beim Fernabsatz
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010135.htm

Etwa 25% meiner Mitbewerber gaben sofot auf, nachdem diese die Vorschriften erfüllen mußten. 25% etwa innerhalb von 6 Monaten danach. Man sieht also, daß es ein erheblicher Wirtschaftsfaktor ist.

Obige im Ausgangsposting genannte Unternehmer haben letztlich vorletzte Woche eine Abmahnung erhalten und einer hat letzte Woche die Unterlassungserklärung abgegeben. Der andere wird verklagt.
Unterlassungserklärung und ein Entwurf der Klage (bis jetzt ca. 10 Siten mit Rechtshinweisen) liegen ebay seit Ende letzter Woche als Brief vor. Seitdem weiß ebay auch erst, daß der Verbraucher ein Unternehmer ist, der die Anschrift haben wollte.

Ein entsprechender Unterlassunganspruch gegen Unternehmen, die sich nicht an die Verbraucherschutzvorschriften halten steht mir zu:

OLG Frankfurt MMR 2001, 529
OLG Hamburg Urteil vom 27.03.2003 - 5 U 113/02 - WRP 2003, 1011
OLG Karlsruhe Urteil vom 27.03.2002, 6 U 200/01
OLG Oldenburg Beschluß vom 23.10.2003 - 1 W 77/03 -
LG Berlin Beschluß vom 29.08.2000 - Az: 97 O 138/00
LG Bielefeld Beschluß vom 10.11.2003 - 11 O 112/03 -
LG Bielefeld Beschluß vom 13.08.2003 - 21 S 143/03 -
LG Bielefeld Beschluß vom 13.11.2001 - 8 O 553/01 -
LG Bückeburg Beschluß vom 13.08.2003 - 2 O 225/03 -
LG Duisburg Urteil vom 01.02.2001 - Az: 41 O 169/00
LG Hagen Beschluß vom 15.01.2001 - AZ 22 O 6/01 -
LG Hamburg Beschluß vom 02.05.2001, AZ 315 O 268/01
LG Hamburg Urteil vom 21.12.2000, AZ 310 O 425/00
LG Hannover Beschluß vom 03.11.2003 - 22 O 182/03 -
LG Hannover Beschluß vom 20.11.2003 - 25 O 186/03 -
LG Itzehoe 19.01.2001, 7 O 25/01
LG München I, Urteil vom 23.07.2003, 1 HK O 1755/03
LG München II, CR 3001, S. 788
LG München II, Beschluß vom 08.11.2000, AZ 2 HKO 6494/00
LG Osnabrück Beschluß vom 06.10.2003 - 18 O 488/03 -
LG Osnabrück Beschluß vom 24.09.2003 - 18 O 488/03 -

Bei 2 LG und einer OLG Entscheidung war ich Kläger. Aber man sieht, das fleißig auf Unterlassung verklagt wird und sicherlich noch um einiges mehr abgemahnt wird.
Alleine bei der Wetttbewerbszentrale gehen wohl mehr als 10 ebay-Abmahnungen am Tag raus.

Das ganze Verfahren kostet ab ca. 150 EUR bis zu etwa 12000 EUR je nachdem wann man klein beigibt.

Hier auf ebay können sich aber wohl einige nicht mit einem fairen Wettbewerb abfinden.
Und weil das übel ist und bis zu 12000 EUR kostet und eine ganze Person und Existens vernichten kann, poste ich hier auf ebay im Forum etwa 40 Std. im Monat rum um Unternehmer auch auf Ihre Verbraucherwidrigen Internetseiten hinzuweisen. Im Extremfall kann es das ganze Leben kosten mit der Justiz Kontakt gehabt zu haben
http://www.richterdatenbank.de und im Gegensatz zu 189 EUR bis 12000 EUR oder noch schlimmeres in der Justiz ist mein Name Betriebsschliesser1 doch garnichts an Drohung von dem was einem bevorstehen kann.

Die gute Frau unten wird heute Nacht wahrscheinlich kein Auge zumachen. Aber besser wie 189 EUR oder 350 EUR bezahlen und dann noch evtl. Steuernachzahlungen und dadurch zusätzlich Bestrafung und zusätzlich Gewerbeordnungswidrigkeit.
Weil irgendwann kommt das! Und das kommt nicht, weil ich sie darauf hinweise, sondern weil es früher oder später kommen wird und ebay und niemand sagt es ihr, sondern sogar noch im Gegenteil. Daher ist besser, wenn Sie ihre Tätigkeit sofort einstellt. Scheinbar wissen die alle garnicht was die tun und wie teuer das alles ist.

Betrug-Was tun? Private Gewährleistung?
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=
Den Link habe ich gekürtzt, damit da nicht noch jemand noch mehr Ärger macht, dann wird die ja garnicht mehr froh im Leben...

davidbriggs Offline



Beiträge: 1

04.05.2004 10:17
#2 RE:Ausschluß wegen Inanspruchnahme von Verbraucherschutzvorschriften. Antworten

Das Problem ist, dass Du in dem Moment, da Du als natürliche Person bei eBay ein Account einrichtest mit der Absicht, "verbraucherfeindliche" Händler aufzuspüren, bei diesen dann Scheinkäufe tätigst, um an deren Adressen zu gelangen, selbst ziemlich massiv gegen eBay-Richtlinien verstößt! Insofern sehe ich den Ausschluss nicht als so ungerechtfertigt an- Sorry!
Liegt kein konkreter Fall vor, ist eBay im Übrigen nicht verpflichtet, Dir als Privatmann Adressen zu nennen- im Gegenteil: sie dürfen es aus datenschutzrechtlichen Gründen auch gar nicht.Da müssten schon die Steuerbehörde oder andere offizielle Obrigkeiten mit begründeten Verdachten ankommen- die können eBay in solchen Fällen zur Herausgabe von Adressen zwingen- nicht aber jeder dahergelaufene eBay-User, der in Eigenregie auf die Jagd geht.

nachtschläfer ( Gast )
Beiträge:

30.04.2016 17:27
#3 RE: RE:Ausschluß wegen Inanspruchnahme von Verbraucherschutzvorschriften. Antworten

Der Rauswurf erfolgte nicht wegen dem tätigen von angeblichen Scheinkäufen (es wurde tatsächlich gekauft), sondern wegen der Geltendmachung eines Widerrufsrechts.
ebay ist zudem verpflichtet gewesen die Adressen herauszugeben. Was diese aber auch nicht gemacht haben. Diese sind damit ein ganz besonders schlimmer Mitstörer, da diese auch noch die Andressherausgabe verweigert haben. In dem Fall darf ebay die Anschriften nicht nur herausgeben, diese sind sogar dazu verpflichtet.

nachtschläfer ( Gast )
Beiträge:

30.04.2016 17:44
#4 RE: RE:Ausschluß wegen Inanspruchnahme von Verbraucherschutzvorschriften. Antworten
Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.

Das ist im übrigen auch heute noch so. Nach 3 Verwarnungen wegen Geltendmachung des einem zustehenden Widerrufsrechts fligt man raus, wenn der Verkäufer dieses rechtswidrigerweise nicht einräumt.

Anlagen, zeitlich chronologisch von unten nach oben:

30.04.2016
Was für ein Gutachten? Ein Rechtsgutachten?
Das der gewerbliche Verkäufer unzulässigerweise kein Widerrufsrecht einräumt das ist objektiv einfach erkennbar. Das ich den Kauf widerrufen habe ergibt sich zusätzlich aus dem Ihnen vorliegenden email-Verkehr.
Oder brauchen Sie ein Gutachten darüber, dass ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht habe? Ich habe bei Ihnen nicht angerufen, daher brauchen Sie sich nicht für meinen nicht erfolgten Anruf bedanken.

mfg xxx

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ebay 29.04.2016 10:30 Uhr RE: GS=CUxxx Informationen zum Problemfall SR# 1-72xxx

Hallo Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Mail. Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie den Artikel zurück schicken möchten auf kosten des Verkäufers.
Ich habe mir den Sachverhalt überprüft und konnte feststellen, dass wir Sie zu einem Gutachten aufgefordert haben bevor Sie den Artikel zurück schicken.
Ich bitte Sie uns den Gutachten zu verschicken, damit der Verkäufer nachhinein keinen schaden bezüglich eines Rückversand äußern kann.
Falls Sie jedoch den Gutachten nicht bis zum 05.05.2016 uns zukommen lassen sind wir Verpflichtet den Fall gegen Sie zu entscheiden.
Ich bedanke mich auf jedenfall für Ihren Anruf und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen Yanick Taler

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29.04.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 19.04.2016 habe ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Der Verkäufer ist gewerblich und kann daher das Widerrufsrecht nicht ausschliessen siehe §312k BGB:
https://dejure.org/gesetze/BGB/312k.html

Das gilt auch für Niederländische Verkäufer, die in Deutschland etwas verkaufen (LG Karlsruhe vom 16.12.2011 - Az: 14 O 27/11 KfH III):
https://www.e-recht24.de/news/onlineaukt...ederlanden.html

Soweit er nicht auf ein Widerrufsrecht hinweist verjährt es spätestens nach 12 Monaten + 14 Tagen (§356 Abs. 3 BGB). Gemäss §312e BGB muss er mir sogar die Kosten der Hin- und Rücksendung erstatten, weil er diese vertraglich nicht eingeschränkt hat:
https://dejure.org/gesetze/BGB/312e.html

Damit liegt unabhängig davon auch ein Verstoss gegen Nr. 8 der ebay-AGB vor:
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
und entsprechendes ist Wettbewerbswidrig gemäss §5a und 14 Abs. 2 UWG, da es gegen die Verbraucherschutzvorschriften verstösst.
ebay haftet dabei als Mitstörer nach Kenntnis.

Unabhängig davon würde mir auch Gewährleistung (§334 BGB)zustehen, denn die kann er als gewerblicher Verkäufer ebenfalls nicht ausschliessen (§475 BGB).

Den Artikel habe ich bereits am 19.04.2016 wieder an die Absendeadresse zurück geschickt (DHL CYxxxDE):
https://nolp.dhl.de/xxx
Postpay Bestellnummer: 85xxx 15,99 EUR Paypal ID: 9Yxxx

Der Artikel sollte gemäss Artikelbeschreibung aus Deutschland geliefert werden, dem war aber nicht so.

–----------------------------------------------------------------------------------------

ebay 25.04.2016 GS=CUxxx Informationen zum Problemfall SR# 1-72xxx

Sehr geehrter Herr xxx,

Ich schreibe Ihnen bezüglich des Falles 51xxx, weil Ihr Verkäufer drxxx.eu eBay eingeschaltet hat.
Ich kann Ihren Unmut darüber nachvollziehen, wenn ein gelieferter Artikel nicht der Erwartung entspricht.
Deshalb möchte ich für Sie eine passende Lösung finden und Ihnen zwei unterschiedliche Optionen zur Auswahl anbieten.

A. Zusenden eines Gutachtens mit anschließender Rücksendung des Artikels
B. Teilerstattung ohne Rücksendung des Artikels Gern stelle ich Ihnen die beiden Optionen kurz vor.

A. Zusendung eines Gutachtens mit anschließender Rücksendung des Artikels Hierfür benötige ich Ihre Unterstützung, um den Defekt objektiv beurteilen zu können. Bitte senden Sie mir vor dem 05.05.2016 einen schriftlichen Nachweis über den Schaden. Dies kann ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen, ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur oder die Bestätigung eines Fachhändlers sein.
Das Dokument muss die folgenden Angaben enthalten: Name, Adresse, Telefonnummer, Ausstellungsdatum, Stempel und Unterschrift des Ausstellers Sie können mir dieses als Dateianhang in der Antwort auf diese E-Mail zusenden.
Nach Erhalt bitten wir Sie, den Artikel an den Verkäufer zurückzusenden.
Selbstverständlich übernehmen wir innerhalb von Deutschland die Kosten für die Rücksendung.

B. Teilerstattung ohne Rücksendung des Artikels
Sollten Sie sich für diese Option entscheiden, können Sie den Artikel selbstverständlich behalten und wir werden umgehend die Gutschrift in Höhe von 50 Euro auf Ihr PayPal-Konto veranlassen. In diesem Fall bitten wir um eine kurze Bestätigung vor dem 05.05.2016.
Antworten Sie dafür einfach direkt auf diese E-Mail.

Wenn Ihnen die Zusendung des Gutachtens innerhalb der genannten Frist nicht möglich ist, sagen Sie uns bitte kurz Bescheid, damit wir die Frist entsprechend verlängern können.
Somit vermeiden wir eine Schließung des Falles bei Fristablauf. Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Bei weiteren Fragen, nutzen Sie bitte unseren kostenlosen Rückruf-Service: ocsnext.ebay.de/ocs/cusr?query=2855&domain=CSmail&from=eBP_callback
Wir sind täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie da.
Ich danke Ihnen, dass Sie eBay als Käufer nutzen und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag. Mit freundlichen Grüßen
Iga Westenberg

eBay-Kundenservice [THREAD ID: 1-72xxx]

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ebay 21.04.2016 RE: MC999 spxxx: eBay-Mitgliedskonto verwarnt SR# 1-72xxx

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail. vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Die Ausdrucksweise in Ihrer E-Mail entspricht nicht unseren Vorstellungen einer fairen und freundlichen Kommunikation.
Auf unserem Marktplatz verbitten wir uns den Gebrauch einer beleidigenden oder offenkundig vulgären Sprache. Wir möchten Sie bitten, in Zukunft nur so mit uns zu sprechen, wie Sie selbst gern angesprochen werden wollen. Sie haben von uns eine Mitteilung erhalten, dass Ihr Verkäufer "drivemarket.eu" Kontakt mit Ihnen aufnehmen möchte.
Wir haben Ihnen diese Nachricht geschickt, da Ihr Handelspartner Schwierigkeiten hat, Sie zu erreichen.
Selbstverständlich hat dieser unverbindliche Hinweis keinerlei negative Auswirkungen auf Ihr Nutzerkonto. Er dient lediglich als Unterstützung, wenn zwei Nutzer einander nicht erreichen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keinen juristischen Rat erteilen dürfen. eBay-Mitarbeiter dürfen keine Rechtsauskünfte geben. Diese dürfen in Deutschland nur von zugelassenen Rechtsanwälten oder Rechtsberatungsstellen erteilt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihre Frage daher nicht beantworten kann.

Was können Sie jetzt tun? Falls Sie rechtliche Schritte gegen einen eBay-Nutzer erwägen oder Auskünfte über Ihre Rechte benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatungsstelle (z.B. Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale).
Dort wird Ihnen gezielt weitergeholfen. Sollten Sie Anzeige erstatten, arbeitet eBay selbstverständlich mit den Polizeibehörden zusammen und unterstützt diese bei ihren Ermittlungen.
Ich kann Ihnen zudem empfehlen, unser Rechtsportal unter http://pages.ebay.de/rechtsportal/ zu besuchen. Hier finden Sie rechtliche Informationen für Käufer und Verkäufer.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Handel bei eBay. Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihre Transaktion bald zur beidseitigen Zufriedenheit abschließen können.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Miller eBay-Kundenservice MC999 spxxx: eBay-Mitgliedskonto verwarnt

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From: Sent: 4/20/2016 14:36:50 Subject: MC999 spxxx: eBay-Mitgliedskonto verwarnt

Geben Sie Ihre Fragen oder Bedenken ein Muss ich mich erst wieder an den ebay Vorstand wenden??!
Geht das etwas schon wieder los, dass ich als geschädigter Verwarnungen erhalte wie vor ca. 10 Jahren?
Der Unternehmer drxxx.eu weist nicht auf Widerrufsrecht gegenüber Verbrauchern hin und will entsprechend widerrufene Ware und auch defekte Ware nicht zurücknehmen. Daher verstösst er gegen Punkt 8 der ebay AGB.

In dem erst vor kurzem veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2011 (Urteil vom 16.12.2011 - Az: 14 O 27/11 KfH III) entschied dieses, dass sich auch das niederländische Unternehmen dem deutschen Widerrufsrecht unterwerfen muss.
Es ist also grundsätzlich verpflichtet, auch ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht nach deutschen Regelungen anzubieten; andernfalls verhält es sich wettbewerbswidrig.
https://www.e-recht24.de/news/onlineaukt...ederlanden.html

Da ebay davon nun weiss ist ebay Mitstörer gemäss UWG und kann genau so auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wie der Unternehmer selbst.
Wenn sich das nicht ruckzuck ändern sollte, dann werde ich einen Verbraucherschutzverein oder die www.wettbewerbeszentrale.de darüber unterrichten.
Ich habe drxxxt.eu darauf auch ausdrücklich hingewiesen und von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht:

"Sie haben den mit einer Hashrate von 672 GH/s verkauft. Einen anderen Defekt haben Sie nicht angegeben und daher steht mir in jedem Fall Gewährleistung bezügl. des Mangels zu, den Sie nicht angegeben haben. Als gewerblicher Verkäufer können Sie die Gewährleistung §434 BGB zudem nicht ausschliessen (Eine Garantie gemäss §443 BGB ist ohnehin freiwillig): https://dejure.org/gesetze/BGB/475.html Und auch das Widerrufsrecht können Sie nicht ausschliessen siehe §312k BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/312k.html Gemäss §312e BGB müssen Sie sogar die Koten der Hin- und Rücksendung übernehmen, weil Sie diese vertraglich nicht eingeschränkt haben: https://dejure.org/gesetze/BGB/312e.html

Wenn Sie in Ihren Angeboten nicht auf das Widerrufsrecht hinweisen können Sie auch abgemahnt werden und an einem beliebigen Gericht in Deutschland auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (§5a und 14 Abs. 2 UWG).

In den Niederlanden sind Strafen bis 450000 EUR für solche Händler vorgesehen:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/08...widerrufsrecht/ http://shop.trustedshops.com/de/buecher/...?sPartner=hbint

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ebay 20.04.2016 15:25 Uhr MC999 spxxx: eBay-Mitgliedskonto verwarnt

Guten Tag spxxx,

wir schreiben Ihnen, weil Ihr Verkäufer drxxx.eu uns mitgeteilt hat, dass er offene Fragen zum Verkauf des Artikels 32xxx gerne mit Ihnen besprechen möchte.
Daher möchten wir Sie bitten, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Ich wünsche Ihnen, dass die offenen Punkte schnell und einfach geklärt werden können und einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen
Murat Sen
eBay-Sicherheitsteam

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Folgendes ist geschehen

25. Apr.: Die Bearbeitung des Falls wurde vorübergehend ausgesetzt

20. Apr.: Der Verkäufer hat einen Fall geöffnet Anmerkungen Ich habe das artikel defect verkauft ohne garantie wie angegeben bei eBay und die kaufer war damit einverstanden. Jetzt will ehr das product zurück schicken. Ehr hat es jetzt mehrere Wochen das product genutzt !

20. Apr.: Sie haben eine Nachricht gesendet
Sie haben den mit einer Hashrate von 670 GH/s verkauft. Einen anderen Defekt haben Sie nicht angegeben und daher steht mir in jedem Fall Gewährleistung bezügl. des Mangels zu, den Sie nicht angegeben haben. Als gewerblicher Verkäufer können Sie die Gewährleistung §434 BGB zudem nicht ausschliessen (Eine Garantie gemäss §443 BGB ist ohnehin freiwillig): https://dejure.org/gesetze/BGB/475.html
Und auch das Widerrufsrecht können Sie nicht ausschliessen siehe §312k BGB:
https://dejure.org/gesetze/BGB/312k.html
Gemäss §312e BGB müssen Sie sogar die Koten der Hin- und Rücksendung übernehmen, weil Sie diese vertraglich nicht eingeschränkt haben:
https://dejure.org/gesetze/BGB/312e.html
Wenn Sie in Ihren Angeboten nicht auf das Widerrufsrecht hinweisen können Sie auch abgemahnt werden und an einem beliebigen Gericht in Deutschland auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (§5a und 14 Abs. 2 UWG).
Ausserdem verstösst es gegen die ebay-AGB:
"8. Verkäufer, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Waren oder Dienstleistungen Verbrauchern anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu belehren."
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html


20. Apr.: Der Verkäufer hat Ihnen eine Nachricht gesendet
Ich habe die miner verkauf als defect. Tut mir leiht aber eine ruckstatung habe ich ausgeschlossen.

19. Apr.: Sie haben eine Nachricht gesendet
Ich wollte einen Miner, der mit 670 GH/s arbeitet. Das macht der auch ungefähr aber er ist alle 2-12 Stunden ausgefallen und das der alle 2-12 Stunden ausfällt haben Sie mir nicht gesagt. Weil Sie den nicht zurücknehmen wollen habe ich nun eine Zeitschaltuhr drangemacht die den alle 2 Stunden aus- und wieder einschaltet. Er ging nun teilweise nicht mal eine Stunde und nun geht er gar nicht mehr. Daher habe ich den nun zurückgesendet an die Adresse von der er gekommen ist.DHL CY730602555DE
Aus dem Grund mache ich nun von meinem Widerrufsrecht gemäss §212c BGB gebrauch.
Ich möchte Sie daher bitten mir den Kaufpreis möglichst zügig zu erstatten.

14. Apr.: Der Verkäufer hat Ihnen eine Nachricht gesendet
Es stimt das die miner defect ist. So habe ich im auch verkauft. Ich habe auch miner die "ok" sind und können sie kaufen fur 219 euro. Das ist viel mehr dann was sie bezahlt haben.

14. Apr.: Sie haben eine Nachricht gesendet
Wie schon gesagt ist das nicht das Problem. Das Problem ist, dass der Antminer ca. alle 2-12 Stunden komplett ausfällt und das stand nicht im Text.

14. Apr.: Der Verkäufer hat Ihnen eine Nachricht gesendet
In die tekst stelt: Achtung: Die S5 defecte Antminer verkauf had nicht alle ACIS. Die Hashrate geht auf ~670 GH/s. Keine garantie. So es stimt das die nicht gut funktioniert.

12. Apr.: Sie haben eine Nachricht gesendet
Es hat sich nichts gebessert und so etwa zwischen 2 und 12 Stunden läuft er zwar weiter erbringt aber keine Hashleistung mehr. Daher möchte ich den Antminer zurück senden. An welche Anschrift soll ich den zurück schicken?

6. Apr.: Sie haben eine Nachricht gesendet
Der Miner fällt aber bisher etwa alle 5 Stunden komplett aus. Das wurde nicht erwähnt und es ergibt sich auch aus keinem Bild. Jetzt läuft er aber seit 12 Stunden das erste mal so lange durchgängig. Ich habe den daher jetzt wieder von 312Mhz auf 350Mhz umgestellt.
Ich werde noch ein paar Tage schauen wie es sich entwickelt.

2. Apr.: Der Verkäufer hat Ihnen eine Nachricht gesendet
Der miner habe ich an ihnen als defect verkauft. So es stimmt das die miner nicht voll funktionsfähig ist und das können sie auch sehnen auf das Bild.

2. Apr.: Sie haben eine Rückgabe angefragt
Ich würde erst gerne noch beim Verkäufer anfrag en. Der Antminer sollte nur die Hälfte bringen. Das ist insoweit auch in Ordnung, denn eines der beiden Hashboards ist komplett defekt. Aber nun schaltet der Antminer bei ca. 20 Grad Umgebungstemeratur bei geringster Taktrate ab bzw. es erfolgt keine Tätigkeit mehr. Nach Entfernung der Stromversorgung geht es einige Zeit wieder.

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