Kürzlich bekam ich auf eine Suchanfrage via eBay eine Mail eines Users, welcher einen Link zu einer Phishing Site enthielt. Um andere eBayer vor ähnlicher Post oder gar vor Schaden zu bewahren, informierte ich den eBay Kundenservice und leitete die erhaltene Mail weiter.
Und nun kommt der Hammer; eBay sperrte darauf hin mein Konto, ohne Rücksicht auf laufende und gerade erst "gewonnene" Auktionen, zudem erhielt ich eine Verwarnung (da ich natürlich in diesem Moment nicht mehr auf Auktionsdaten zugreifen und somit auch die fälligen Überweisungen nicht mehr tätigen konnte. Mein Mitgliedskonto wurde also während laufender Auktionen einfach mal so eben deaktiviert
Nach einer Anfrage beim Kundendiesnt wurde mir mitgeteilt, dass man mir zwar für die Weiterleitung der Phishing Mail danken würde, aber man habe auch festgestellt, dass ich bei der Registrierung (...vor über 4 Jahren!) meines ebay Kontos meinen Vornamen nur - (kein Witz, aus Platzmangel, da ich einen endlos langen Vor-und Familiennamen habe) mit einem R. +Familienname angegeben hatte. DIES ALLLEINE sei Grund für die Sperrung meines Mitgliedkontos und nun soll ich eine beglaubigte (!) Kopie meines Ausweises beibringen.
Das hab ich alles schriftlich und kanns auch belegen ...
"Alleine verstehen kann ich es nicht"
Denn in den AGB´s war damals bei Anmeldung nichts davon zu lesen, dass das Abkürzen des Vornamens (im Geschäftsleben ist das ja eigentlich keine Ungewöhnlichkeit, dass man den Vornamen abkürzt...) gegen die Richtlinien verstößt ...
Und nachvollziehen kann ich deren Handhabe nun auch nach mehr als 3 Wochen fleissigen eMail schreibens auch nicht ...