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  • Das Problem ist, dass Du in dem Moment, da Du als natürliche Person bei eBay ein Account einrichtest mit der Absicht, "verbraucherfeindliche" Händler aufzuspüren, bei diesen dann Scheinkäufe tätigst, um an deren Adressen zu gelangen, selbst ziemlich massiv gegen eBay-Richtlinien verstößt! Insofern sehe ich den Ausschluss nicht als so ungerechtfertigt an- Sorry!
    Liegt kein konkreter Fall vor, ist eBay im Übrigen nicht verpflichtet, Dir als Privatmann Adressen zu nennen- im Gegenteil: sie dürfen es aus datenschutzrechtlichen Gründen auch gar nicht.Da müssten schon die Steuerbehörde oder andere offizielle Obrigkeiten mit begründeten Verdachten ankommen- die können eBay in solchen Fällen zur Herausgabe von Adressen zwingen- nicht aber jeder dahergelaufene eBay-User, der in Eigenregie auf die Jagd geht.

Inhalte des Mitglieds davidbriggs
Beiträge: 1
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